Eltern ABC
Das ABC unseres Schulalltags für
Eltern
Schuljahr 2024/2025
Anfragen an Lehrkräfte
Jederzeit können Sie über das Hausaufgabenheft oder per Email Anfragen an eine Lehrkraft richten.
Über diese Wege können Sie auch einen Gesprächstermin erbitten.
Die Lehrkräfte werden Ihnen schnellstmöglich antworten, es kann aber auch manchmal wenige Tage dauern.
Anfragen an die Schulleitung
Sie können unsere Schulleitung bei Anfragen per E-Mail direkt an sie erreichen.
Möchten Sie einen Gesprächstermin vereinbaren, so können Sie dies über das Sekretariat telefonisch oder per Email vereinbaren.
Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaften finden grundsätzlich außerhalb der regulären Unterrichtsversorgung statt.
Sie werden von externen Personen angeboten. Welche AGen angeboten werden, entnehmen Sie bitte dem Aushang im eFöB-Bereich – und im Eingangsbereich. Alle AG`s beginnen kurz nach Schuljahresanfang bzw. spätestens nach den Herbstferien (Honorarverträge).
Arztbesuche
Arztbesuche sollten generell außerhalb der Unterrichtszeiten stattfinden. Bei manchen Fachärzten ist dies nicht immer möglich. Deshalb muss eine Bescheinigung für den Besuch beim Arzt der Klassenleitung vorgelegt werden, damit diese Fehlzeit nicht als unentschuldigt gilt.
Aufenthalt der Eltern und sonstigen abholberechtigte Personen im Schulhaus, auf dem Schulgelände und in der Turnhalle
Aus Sicherheitsgründen und für eine ruhige Arbeitsatmosphäre bitten wir, dass die Eltern sich nicht in den Fluren der Schule oder auf dem Gelände der Schule aufhalten. Sie sollten nur nach Terminvereinbarung mit einer Lehrkraft oder bei der Abholung im Hort ins Schulhaus kommen.
Die Turnhalle und die dazugehörigen Umkleideräume dürfen nicht ohne Absprache mit einer Lehrkraft betreten werden.
Bitte verabschieden Sie Ihr Kind vor dem Schulgelände und vereinbaren Sie auch dort einen Treffpunkt, wenn Sie Ihr Kind abholen.
Bitte verlassen Sie zeitnah das Schulgelände. Das Warten auf ein Geschwisterkind, das z.B. eine halbe Stunde später Unterrichtsschluss hat, ist auf dem Schulgelände nicht möglich. Auch Kinder ohne Hortvertrag, die am Nachmittag eine Arbeitsgemeinschaft besuchen, müssen zwischendurch nach Hause gehen und können nicht auf dem Hof warten.
Hinweis: Schulfremde Besucher müssen sich grundsätzlich im Sekretariat oder beim Hausmeister anmelden.
Auskunft an Therapeut*innen
Um eine bestmögliche Förderung Ihres Kindes zu gewährleisten, tauschen wir uns sehr gerne mit den Therapeut*innen Ihres Kindes über den Lern- und Entwicklungsstand sowie mögliche Unterstützungsmaßnahmen aus.
Hierfür benötigen wir vorab eine schriftliche Schweigepflichtsentbindung von Ihnen, die uns und den Therapeut*innen vorliegen muss. Sofern beide Elternteile sorgeberechtigt sind, müssen beide ihre Zustimmung geben. Bitte benutzen Sie hierfür folgenden Link.
Beschwerden/ Rückmeldung
Sollte es für Sie einmal Anlass für eine Beschwerde geben oder möchten Sie uns eine Rückmeldung geben, suchen Sie bitte zuerst das Gespräch mit der zuständigen Lehrerin / dem zuständigen Lehrer, bzw. der zuständigen Erzieherin / dem zuständigen Erzieher. Gerne können Sie natürlich auch immer den/die Klassenlehrer-in ansprechen. Die Lehrkräfte und das Erzieherteam haben für Ihre Belange immer ein offenes Ohr und bemühen sich, Missverständnisse zu beseitigen, bzw. zu einer Klärung zu kommen. Sollte aus Ihrer Sicht keine Klärung herbeigeführt werden können, steht Ihnen die Schulleiterin selbstverständlich zur Verfügung. Diese wird den Gegenstand der Beschwerde mit der betroffenen Person erörtern und ein Gespräch mit allen Beteiligten führen.
Besuch im Unterricht
Als Erziehungsberechtigte haben Sie nach § 47 Abs. 2 des Schulgesetzes von Berlin das Recht, sich vor allem auf ihr eigenes Kind bezogen über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit zu informieren. Dies könnte auch mit einer Hospitation verbunden sein.
Falls ein solcher Hospitationswunsch besteht, sprechen Sie dies bitte mit der jeweiligen Lehrkraft rechtzeitig ab. Dabei wird auch ein Termin vereinbart
Betreuung
Fällt Unterricht aus (z.B. durch Erkrankungen oder bei Hitzefrei), wird Ihr Kind innerhalb der VHG (verlässliche Halbtagsgrundschule) bis 13:30 Uhr bzw. entsprechend dem uns vorliegenden EFöB-Vertrag (EFöB = ergänzende Förderung und Betreuung am Nachmittag) in der Schule betreut. Sollten sich Ihre Betreuungswünsche ändern, auch wenn es nur ausnahmsweise gelten soll, teilen Sie dies dem EFöB-Team bitte schriftlich mit. Ohne Ihre persönliche Erlaubnis dürfen wir kein Kind früher nach Hause schicken.
Beurlaubung/Freistellung
Rechtsgrundlage für Beurlaubungen, bzw. Freistellung ist die AV-Schulbesuchspflicht.
Beurlaubungen, bzw. Freistellungen aus dringenden Gründen müssen Sie im Voraus (mindestens 10 Tage vorher) über die Klassenleitung bei der Schulleitung beantragen. Bitte nutzen Sie hierfür das entsprechende Antragsformular, welches Sie im Sekretariat erhalten. Direkt vor bzw. nach den Ferien werden Beurlaubungen nur im Ausnahmefall genehmigt. Bitte beachten Sie, dass günstigere Flugtickets kein Ausnahmefall sind und damit kein Grund für eine Beurlaubung darstellen.
Eltern, die von ihrem Recht Gebrauch machen möchten, ihre Kinder an nicht gesetzlichen Feiertagen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen gemäß der AV Schulbesuchspflicht vom Unterricht zu beurlauben, informieren die Schule bitte vorab über das Fehlen ihres Kindes.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der AV-Schulbesuchspflicht unter folgendem Link:
Berlin-Pass
Schüler*innen mit Berlin-Pass müssen kostenpflichtige Ausflüge im Rahmen der Schule nicht finanzieren. Als Nachweis benötigt das Sekretariat den aktuellen Berlin-Pass zur Vorlag. Eltern sind dazu verpflichtet die Verlängerung des Berlin-Passes durch Vorlage des Berlin-Passes im Sekretariat nachzuweisen. Nur dadurch ist es möglich, dass die Kinder die Förderung für eintägige Klassenausflüge und Klassenfahrten erhalten. Ansonsten müssen sie die Kosten selber decken. Bitte beachten Sie, dass auch die Schule für jedes gemeldete Berlin-Pass Kind, Unterstützungsgelder für Material etc. zur Verfügung gestellt bekommt, das ihr verloren geht, wenn Berlin-Pässe nicht angegeben oder verlängert werden.
BVG-Schülerticket
Für Wandertage benötigt Ihr Kind ein gültiges BVG-Ticket. Das kostenlose Schülerticket müssen Sie bei der BVG beantragen.
Hierzu benötigen Sie einen Schülerausweis oder den Aufnahmebescheid der Schule bzw. die Schulzuweisung.
Informationen hierzu erfragen Sie bitte im Sekretariat.
Bitte beachten Sie, dass wenn Ihr Kind kein BVG-Ticket hat, für jeden Ausflug zwei Einzelfahrscheine dabeihaben muss. Sollte dies nicht der Fall sein, kann Ihr Kind leider nicht an einem Ausflug teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass es aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, am Bahnsteig Fahrkarten zu ziehen.
Daten aktualisieren
Wenn sich wichtige Daten Ihres Kindes oder von Ihnen ändern, bitten wir Sie um eine möglichst zeitnahe Mitteilung. Diese können Sie schriftlich im Sekretariat abgeben. Bitte beachten Sie, dass Sie aus Sicherheitsgründen verpflichtet sind, mindestens eine Ansprechperson und eine gültige Telefonnummer im Sekretariat zu hinterlegen.
Datenschutz
Aus Datenschutzgründen dürfen KEINE (Schüler*innen, Kolleg*innen, Eltern) Telefonnummern oder Klassenlisten mit Geburtsdaten, Adressen oder anderen Daten an Dritte weitergegeben werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht durch Rechtsvorschriften geregelt sind, führen wir nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung durch. Es kann sich dabei beispielsweise um das Aufnehmen und Verwenden von Fotos und Videos Ihres Kindes bei schulischen Veranstaltungen handeln.
Diese schriftliche Einwilligung (oder deren Widerspruch) wird am Anfang des ersten Schuljahres durch das Sekretariat. Das Formular wird Ihnen zur Schulanmeldung im Sekretariat ausgehändigt und auch dort hinterlegt. (SchulG §64 Artikel 13 DSGVO)
Eltern
Sie können Ihr Kind in der schulischen Entwicklung unterstützen. Sorgen Sie für einen geregelten Tagesablauf, sprechen Sie mit Ihrem Kind über das Erlebte. Seien Sie aber unbesorgt, wenn gerade am Anfang nicht so viel erzählt wird. Die vielen Eindrücke müssen erst einmal verarbeitet werden und dies braucht Zeit.
Fernseh- und Computerzeiten sollten für Grundschüler zeitlich begrenzt sein, insbesondere dann, wenn Ihr Kind Schwierigkeiten hat, sich zu konzentrieren. Bei Fragen steht Ihnen hierbei jederzeit die Klassenleitung, die Sonderpädagogin und die Schulsozialarbeit zur Verfügung.
Bewegung an der frischen Luft und gesunde Ernährung, vor allem ein gesundes Frühstück, sind für die Kinder wichtige Bestandteile für eine gesunde körperliche und geistige Entwicklung und damit Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit in der Schule. Bitte betrachten Sie uns als Erziehungspartner. Bei Fragen und Problemen unterstützen wir Sie jederzeit gern. Natürlich können Sie versichert sein, dass wir uns sofort an Sie wenden, wenn wir Fragen haben oder über irgendetwas beunruhigt sind.
Elternversammlungen
In der Regel laden die Klassenlehrer-innen zweimal im Kalenderjahr zu einem Elternabend ein. Der 1. Elternabend findet in der Regel immer in den ersten 4 Wochen des Schuljahres statt. Zusätzliche Elternabende können bei Bedarf jederzeit von Elternvertretern und Klassenlehrer-innen einberufen werden. Am ersten Elternabend werden jährlich zwei Elternsprecher*innen der Klasse gewählt (+ 2 Vertreter*innen). Die Elternsprecher*innen vertreten dann alle Eltern der Klasse in der GEV (Gesamtelternversammlung). Nehmen Sie bitte möglichst an den Elternversammlungen teil. Hier werden Sie über das Klassenleben, Organisatorisches und die Grundlagen der pädagogischen Arbeit informiert. Sollten Sie einmal verhindert sein, informieren Sie sich bitte selbstständig über besprochene Inhalte, am besten bei den Elternvertretern.
Elternvertretungen
Alle Eltern können sich an der Gestaltung des Schullebens aktiv beteiligen. Die Gremien Gesamtelternvertretung, Gesamtkonferenz und Schulkonferenz sind in unterschiedlicher Stärke durch Eltern vertreten.
Die Elternbeteiligung bei Fachkonferenzen nach Anmeldung, dient der Transparenz unserer pädagogischen Arbeit.
Sie haben die Möglichkeit die Schule über folgende Emailadresse zu erreichen: sekretariat@traveplatz.schule.berlin.de
Oder unter der Telefonnummer: 030 48 48 800 11
Den EFöB (Hort) erreichen Sie unter folgender Nummer: 030 48 48 80016
Entschuldigung bei Krankheit o.ä.
Sollte Ihr Kind unverhofft fehlen oder erkranken, informieren Sie das Sekretariat schon am Morgen des ersten Fehltages zwischen 6:00 bis spätestens 7:30. Das Sekretariat teilt dies der Lehrkraft mit, die sich in der ersten Stunde in der Klasse befindet. Bitte beachten Sie diese Regelung unbedingt, denn: die Sicherheit auf dem Schulweg ist uns wichtig; sie ersparen der betreffenden Lehrkraft in der ersten Stunde Anrufe, die auch während der Unterrichtszeit getätigt werden müssen.
Bitte rufen Sie nicht nur am ersten Fehltag im Sekretariat an, sondern auch an jedem weiteren Tag, an dem Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann. Sollte Ihr Kind länger als 3 Tage nicht schulfähig sein, suchen Sie bitte einen Arzt auf. Es kann von der Klassenleitung ein Attest angefordert werden. Sollte Ihr Kind vom Sportunterricht befreit sein, wird ein ärztliches Attest benötigt!
Wenn Ihr Kind nach der Erkrankung dann wieder zur Schule kommt, geben Sie ihm unbedingt noch eine schriftliche Entschuldigung für die Fehltage an die Klassenleitung mit Begründung mit. Wenn dies nicht der Fall ist, gilt dieser Tag (oder diese Tage) als unentschuldigter Fehltag/Fehltage. Ein Anruf im Sekretariat genügt nicht als Entschuldigung! Entschuldigte und unentschuldigte Fehltage werden im Zeugnis aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass wir bei übermäßig unentschuldigten Fehlzeiten eine Schulversäumnisanzeige beim Jugendamt stellen müssen (diese ist mit einer Strafgebühr für die Eltern verbunden).
Bei auffällig hohen Fehlzeiten (auch entschuldigt), sind wir verpflichtet mit Ihnen ins Gespräch zu kommen und behalten uns in begründeten Fällen vor, Sie zu verpflichten, zum Schutz Ihres Kindes, den Amtsarzt vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) aufzusuchen.
Erkrankungen während des Schultages
Erkrankt oder verletzt sich Ihr Kind im Laufe des Schultages, versuchen wir Sie telefonisch zu erreichen. Im Interesse Ihres Kindes erwarten wir, dass Sie es in einem solchen Fall abholen, denn wir möchten nicht, dass ein erkranktes oder verletztes Kind seinen Schulweg alleine geht. Bis Sie in der Schule eintreffen, wird Ihr Kind natürlich von uns betreut. Wenn Sie Ihr Kind in einem solchen Fall abholen, melden Sie sich auf jeden Fall zuerst im Sekretariat.
Auch hierfür ist es unbedingt notwendig, dass das Sekretariat Ihre aktuell gültige Telefonnummer (privat, beruflich, mobil) hat. Teilen Sie jede Änderung (wie unter Punkt Daten aktualisieren) umgehend dem Sekretariat mit. Auch wenn sich die telefonische Erreichbarkeit nur für kurze Zeit ändert, teilen Sie dies ebenfalls im Sekretariat mit. Sie gewährleisten damit, dass wir Sie in einem Notfall möglichst schnell erreichen können.
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§ 62 und 63 SchulG)
1. Erziehungsmaßnahmen
Bei Konflikten und Störungen in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit sind vorrangig erzieherische Mittel einzusetzen. Bei der Lösung von Erziehungskonflikten sind alle beteiligten Personen sowie die Erziehungsberechtigten einzubeziehen.
Folgende Erziehungsmaßnahmen werden der Reihe nach eingesetzt:
Die Lehrkraft entscheidet im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über das erzieherische Mittel, das der jeweiligen Situation sowie dem Alter und der Persönlichkeit des Schülers am ehesten gerecht wird. Die Erziehungsberechtigten sind in geeigneter Weise über die gewählten erzieherischen Mittel zu informieren.
2. Ordnungsmaßnahmen
Wenn Erziehungsmaßnahmen nicht zu einer Konfliktlösung geführt haben oder keine Aussicht auf Erfolg versprechen, können Ordnungsmaßnahmen unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit getroffen werden, wenn der Schüler die ordnungsgemäße Unterrichts- und Erziehungsarbeit beeinträchtigt oder andere am Schulleben Beteiligte gefährdet.
Mehrfaches unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht ist als nachhaltige Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Unterrichts- und Erziehungsarbeit anzusehen.
Folgende Ordnungsmaßnahmen treten der Reihe nach in Kraft:
Über alle Ordnungsmaßnahmen werden die Schüler*innen und Erziehungsberechtigte informiert.
Essen
Bitte registrieren Sie Ihre Kinder bei unserem Essensanbieter Warnhoff. Dazu melden Sie sich bitte bis Ende September auf der Webseite des Caterers an.
Im September und Oktober wird noch pauschal das Essen für alle Kinder bestellt, ab November erfolgt dann die persönliche Essensbestellung. Sie erhalten bis Ende September dafür eine Information vom Caterers.
Ferien/ unterrichtsfreie Zeit
Aktuelle Ferien- und unterrichtsfreie Zeiten entnehmen Sie bitte folgendem Link:
Weitere unterrichtsfreie Tage aus religiösen Gründen entnehmen Sie bitte ebenfalls dem oben genannten Link.
Vor und nach den Ferien werden Freistellungen nur in absoluten Ausnahmefällen und nur von der Schulleitung gewährt.
Feste und Feiern in der Schule
Wir feiern gern! Im Jahresverlauf finden immer wiederkehrende gemeinsame Feiern und Aktivitäten statt. Diese sind:
Einschulungsfeier
Adventsbasteltag
Weihnachtsmarkt und Adventssingen
Sportfeste (Mini-Marathon, Weihnachtsstaffel, Bundesjungendspiele, Copa del Trave)
Fasching
Talentefest
Sommerfest
Run for help
Wander- und Aktionstage
Alle Veranstaltungen sind nur möglich, weil unsere Schule eine sehr aktive und engagierte Elternschaft hat!
Informationen zum Förderverein sowie der Mitgliedsantrag entnehmen Sie bitte unserer Website.
Fotografieren
In der Regel kommt ein Schulfotograf zum Beginn des Schuljahres. Für die Bilder besteht keine Abnahmepflicht. Häufig fotografieren die Lehrer Ihre Kinder bei Veranstaltungen oder besonderen Unterrichtsmomenten. Diese Fotos werden dann sehr häufig bei den Abschiedsfeiern der 6. Klassen gezeigt und sind für alle ein wunderbares und emotionales Abschiednehmen. Die Veröffentlichung der Fotos erfolgt gemäß des Datenschutzbogens, den Sie bei der Schulanmeldung ausgefüllt haben.
Hausaufgaben
Hausaufgaben sind ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Ihre pädagogische Zielsetzung soll für die Eltern aber auch altersangemessen für die Schüler transparent gemacht werden.
Umfang
– Die Zeit, die die Schüler für die Anfertigung der Hausaufgaben aufwenden, richtet sich nach dem Alter der Kinder.
– Folgende Richtwerte gelten:
Schulanfangsphase (Saph): ca. 15 Minuten täglich
Klassenstufe 3 und 4: ca. 30 Minuten täglich
Klassenstufe 5 und 6: ca. 45 bis ca.60 Minuten täglich
– Über das Wochenende werden in der Regel keine Hausaufgaben von Freitag auf Montag erteilt.
Konsequenzen bei fehlenden, unvollständigen bzw. in der Form mangelhaften Hausaufgaben:
– Jeder Schüler, jede Schülerin hat die Chance, aber auch die Pflicht, eine vergessene Hausaufgabe nachzuholen.
– Es liegt im Ermessen der jeweiligen Lehrkraft, den Schüler aufzufordern eine Hausaufgabe zu wiederholen, wenn die Grundsätze zur äußeren Form nicht eingehalten werden.
– In der Saph (Schulanfangsphase) kann das Angebot gemacht werden, die Hausaufgaben in der Förderstunde nachzuarbeiten.
– In regelmäßigen Abständen werden die Eltern über vergessene Hausaufgaben informiert.
– Nicht erbrachte Hausaufgaben gehen in die Leistungsbewertung ein.
– Bei häufig fehlenden Hausaufgaben werden Erziehungsmaßnahmen ergriffen. Über die zu ergreifenden Maßnahmen werden die Eltern selbstverständlich informiert.
– Bei Schülern der 5. und 6. Klasse können darüber hinaus auch
Ordnungsmaßnahmen angewendet werden. Auch hierzu erfolgt eine Information an die Eltern.
Hausordnung
Um den im § 1 des Schulgesetzes für das Land Berlin (vom26.01.2004) festgelegten Auftrag der Schule erfüllen und das Zusammenleben aller in der Schule Tätigen angenehm und geordnet gestalten zu können, hat sich die Schulkonferenz der Grundschule am Traveplatz auf folgende Punkte der Hausordnung geeinigt:
Grundauffassung
Alle am Schulleben Beteiligten (Lehrer/innen, Erzieherinnen, Angestellte, Schüler/innen, Eltern, Gäste…) begegnen einander mit
Akzeptanz,
Toleranz,
Höflichkeit
und Hilfsbereitschaft.
So kann jeder hier erfolgreich lernen und arbeiten, fühlt sich jeder angenommen und geachtet.
Dieser allgemeinen Zielstellung sind alle Punkte der Hausordnung untergeordnet.
Öffnungszeiten
Die Schule ist wochentags von 6.00 – 18.00 Uhr geöffnet. Besucher der Grundschule am Traveplatz werden gebeten, sich im Sekretariat zu melden (von 7.00 – 15.30 Uhr besetzt).
Der Versammlungstag wird jährlich von der Schulkonferenz festgelegt und allen zur Kenntnis gegeben. An diesen Tagen wird das Schulgebäude spätestens um 22.00 Uhr geschlossen.
Unterrichts- und Pausenzeiten
1. Stunde 07.55 – 08.40 Uhr
2. Stunde 08.50 – 09.35 Uhr
erste Hofpause
3. Stunde 10.00 – 10.45 Uhr
4. Stunde 10.55 – 11.40 Uhr
5. Stunde 12.10 – 12.55 Uhr
2. Mittagspause
6. Stunde 13.25 – 14.10 Uhr
7. Stunde 14.15 – 15.00 Uhr
8. Stunde 15.05 – 15.50 Uhr
Die Unterrichts- und Pausenzeiten der Schulanfangsphase können je nach pädagogischer Zielstellung abweichen und werden jährlich in der Etage der Jahrgangsstufe 1 / 2 ausgehängt.
Turnhalle
Die Nutzung der Turnhalle ist in den Ausführungen der Anlage 1 und 2 geregelt.
Offener Ganztagsbetrieb (Hort und verlässliche Halbtagsgrundschule)
Der Hort kann von Schulkindern der Jahrgangsstufe 1 – 6 vor (ab 6.00 Uhr) und nach dem Unterricht (bis 18.00 Uhr) freiwillig und unterrichtsergänzend (nach Vertragsabschluss mit der Hortkostenstelle des Bezirksamtes) besucht werden.
Die Horterzieherinnen unserer Schule betreuen auch in den Ferien die Kinder. Bei Ankunft im Hort meldet sich jedes Kind bei der Erzieherin an, vor Verlassen des Hortes meldet es sich ab.
Während der Schließzeiten findet die Ferienbetreuung in der Pettenkofer-Grundschule statt. Die jährlichen Schließzeiten werden bis November allen zur Kenntnis gegeben.
In der verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) können die Kinder von 07.30 bis 13.30 Uhr bleiben. Verbindlich für die Kinder sind nur die Unterrichtszeiten. Wenn der Unterricht zum Beispiel um 12.30 Uhr endet, können die Kinder auf Wunsch der Eltern bis 13.30 Uhr betreut werden.
Betreten und Verlassen des Schulgebäudes
1. Der Schulhof /das Schulgebäude/ die Klassenräume werden von Schulkindern, die zur 1. Unterrichtsstunde kommen, nicht vor 7.30 Uhr aufgesucht. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Aufsicht/ Betreuung durch die Pädagogen.
2. Nach dem ersten Klingelzeichen um 7.50 Uhr benutzen alle den Eingang, der ihrem Klassen- bzw. Fachraum für die 1. Stunde am nächsten liegt.
3. Bei späterem Unterrichtsbeginn als 8.00 Uhr dürfen die Schüler das Schulgelände erst nach Beendigung der vorangegangenen Stunde betreten.
4. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichts- und Pausenzeiten ist nicht gestattet.
Pausenregeln
1. Während der Hofpausen sollten nur die Toiletten im Speisehaus benutzt werden.
2. Soweit in den Pausen ein Raumwechsel erforderlich ist, sollte dieser zügig und rücksichtsvoll erfolgen.
3. Ist ein Raumwechsel nach der 2. bzw. 4. Stunde notwendig, erfolgt dieser erst nach der Hofpause.
4. Alle Schüler nutzen die großen Pausen zum Aufenthalt auf den Freiflächen der Schule.
5. Ist aus Witterungsgründen der Aufenthalt im Freien nicht möglich, wird das durch 3-maliges Klingeln kundgetan. Der eventuell notwendige Raumwechsel soll dann bei Pausenbeginn erfolgen, die Aufsicht übernimmt der Lehrer der folgenden Stunde.
6. Das Spielen mit Kleinspielzeug ist in den Pausen gewünscht. Dabei ist darauf zu achten, dass niemand verletzt wird und sich jeder angemessen entspannen kann.
7. Bei der Speiseeinnahme im Essenhaus verhalten wir uns so, dass jeder das Mittagessen ruhig in angenehmer Atmosphäre einnehmen kann.
8. Die Unterrichtsräume sind verschlossen zu halten, wenn kein Unterricht durchgeführt wird.
Hitzefrei
Bei übermäßiger Hitze tritt ein Sonderplan in Kraft.
Aufenthalt und Verhalten von Schülern, die nicht am Religions- bzw. Lebenskundeun-terricht teilnehmen bzw. in der VHG betreut werden
Im Falle, dass diese Unterrichtsstunden so genannte „Randstunden“ belegen, sollen die Nichtteilnehmenden später zum Unterricht erscheinen bzw. früher das Schulgelände verlassen. Haben diese Fächer ihren Platz zwischen zwei anderen Stunden, dürfen sich die Nichtteilnehmenden in dem ihnen zugeteilten Raum im Rahmen der VHG aufhalten und beschäftigen.
Verhalten bei allgemeiner Gefahr
Feueralarm o.ä. wird in der Regel durch ein Intervallklingeln von einer Minute Dauer bzw. Sondersignal ausgelöst. Alle verlassen entsprechend des im Raum ausgehängten Fluchtplanes umgehend die Schule. Zuvor sind die Fenster zu schließen, elektrische Geräte auszuschalten und schulische Dokumente (Klassenbuch o.ä.) zu sichern. Der allgemeine Sammelpunkt wird zum Schuljahresbeginn allen genannt. Den Anweisungen der Erwachsenen ist unverzüglich Folge zu leisten.
Besondere Gefahrenquellen
Um die eigene Gefährdung bzw. die anderer weitgehend auszuschließen, sollte keiner
– bei ernsthaften, ansteckenden Erkrankungen zur Schule kommen,
– auf dem Schulgelände rücksichtslos rennen,
– während der Pausen und vor und nach der Unterrichtszeit auf dem Schulhof Rad o.ä. fahren,
– Schneebälle werfen,
– Waffen, Feuerwerkskörper u. ähnliche Gegenstände mitbringen oder sie benutzen,
– Gegenstände aus dem Fenster werfen oder sich hinauslehnen,
– auf dem Treppengeländer rutschen,
– den Gehweg vor der Schule blockieren.
Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulbereich
Jeder soll im eigenen und im Interesse der anderen die Sauberkeit / Ordnung erhalten und gegen Fehlverhalten vorgehen.
Vorsätzlich herbeigeführte Verunreinigungen an Inventar und Gebäuden sind vom Verursacher selbst zu beseitigen. Für die durch groben Unfug, durch Vernachlässigung der Dienstpflichten entstandenen Beschädigungen an Gebäuden und Inventar wird der Verursacher haftbar gemacht. Nach dem Unterricht sollen die Räume sauber und ordentlich verlassen werden (d.h. Stühle hochstellen, Tafel wischen, Tafelwasser entsorgen, Fenster schließen, Licht löschen, Raum verschließen).
Wöchentlich sollen die Tische von den jeweiligen Klassen gründlich gereinigt werden.
Für die Pflege der Grünpflanzen im Schulgelände (Schulhof, Essenhaus, Schulhaus) und die Festlegung der Verantwortlichkeit für die Gestaltung der Flure werden zu Beginn des jeweiligen Schuljahres in den Gremien die notwendigen Entscheidungen getroffen.
Die Jahrgangsstufe 6 unterstützt durch eine konkrete Anzahl „Diensthabender Schüler“ die Einhaltung der Pausenordung.
Wertsachen
Für mitgebrachte Wertsachen (z. B. Schmuck, technische Geräte, Geld) haftet die Schule nicht.
Die Nutzung von Mobiltelefonen, incl. aller Zusatzfunktionen, durch Schüler ist auf dem Schulgelände untersagt, d. h. diese sind bereits vor Betreten des Geländes bzw. Gebäudes auszuschalten. (SK-Beschluss 2008) Die Nutzung von elektr. Geräten in der Schulzeit (Spielekonsolen, Handy usw.) ist nicht erlaubt. (Lt. Beschluss Schulkonferenz 21.2.11)
Fundsachen
Fundsachen sollen beim Hausmeister bzw. im Sekretariat abgegeben werden. Sie werden in einem separaten Raum eine angemessene Zeit aufbewahrt.
Sachschäden
Sachschäden und Gefahrenstellen an Gebäude, Mobiliar und Inventar sind von jedem unverzüglich beim Lehrer, Hausmeister bzw. im Sekretariat zu melden.
Bei schuldhafter Beschädigung von Schuleigentum durch Schüler werden die Erziehungs-berechtigten regresspflichtig gemacht.
Beschädigte, leihweise überlassene Lehr- und Lernmittel müssen von den Eltern ersetzt werden.
( § 50.3 SchulG)
Klassenarbeiten und Tests
Klassenarbeiten werden erst ab der 3. Klasse geschrieben. Sie haben einen Umfang von ca. einer Stunde und müssen eine Woche vorher angesagt werden.
In einem Schuljahr müssen mind. 3 Arbeiten geschrieben werden (siehe Verwaltungsvorschriften Leistungsbewertung Grundschule) . Diese können auch mehrere Kompetenzbereiche miteinander verknüpfen (sogenannte verbundene Klassenarbeiten). Eine davon darf eine sogenannte Ersatzleistung sein (Referate, Buchpräsentationen, Projekte etc.). Die Fachkonferenzen entscheiden über die Art der Klassenarbeiten.
Tests sind Lernzielkontrollen und können nach Bedarf ohne Ansage geschrieben werden.
Folgender Bewertungsschlüssel gilt laut GSVO §20 Abs. 5
| Erreichte Leistung: | ≥96 % | ≥80 % | ≥60 % | ≥45 % | ≥16 % | <16 % |
| Note: | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Klassenfahrten
Klassenfahrten können schon ab der 1. Klassenstufe stattfinden. Klassenfahrten sind eine freiwillige Leistung des pädagogischen Teams. Sie werden durch das Pädagog*innenteam der Klasse organisiert und durchgeführt. Sollte das Team Ihrer Klasse dies planen, dann wird es Sie frühzeitig darüber informieren. Entsprechende Elternabende finden statt.
Klassenrat
An unserer Schule findet schon ab der ersten Klasse mindestens einmal wöchentlich der Klassenrat statt. Der Klassenrat ist ein demokratisches Gremium der Schule und wird von den Schülerinnen und Schülern geführt. Die Schüler*innen nutzen diese Plattform, um über ihre Wünsche, die Unterrichtsinhalte und die eventuell aufgekommenen Konflikte zu reden und hier eigenständig nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Die Klassenleitung und in manchen Fällen auch die Schulsozialarbeit, haben hier lediglich eine unterstützende Funktion.
Krankheiten
Meldepflichte Krankheiten sowie die Meldeformulare entnehmen Sie bitte folgendem Link:
Läuse
Wenn Sie Kopflausbefall feststellen, schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule und informieren Sie das Sekretariat darüber. Entdecken wir in der Schule bei Ihrem Kind Nissen oder Läuse, rufen wir Sie an, damit Sie Ihr Kind umgehend abholen.
Bitte beginnen Sie direkt eine Behandlung gegen Kopfläuse. Achtung: bitte informieren Sie sich über eine sichere Behandlungsmethode, nicht alle Mittel wirken sicher.
Zu beachten ist, dass Kontaktpersonen im häuslichen Bereich, z.B. Geschwister, möglichst mitbehandelt werden sollten.
Nach sachgerechter Behandlung kann Ihr Kind wieder in die Schule kommen. Geben Sie bitte Ihrem Kind eine ausgefüllte Erklärung ins Sekretariat mit.
Lebenskundeunterricht
Wir arbeiten mit dem Humanistischen Verband Deutschland (HVD) zusammen. Frau Scheffler und Frau Zerbo sind unsere qualifizierten Pädagoginnen für den Lebenskundeunterricht (LK).
Nähere Informationen finden Sie unter: https://humanistisch.de/lebenskunde-bb
Lernstandserhebungen
Wir führen an der Schule die vom Land Berlin vorgegebenen Lernstandserhebungen durch. Diese sind für die Jahrgangsstufe 1 die sogenannten Laube-Tests (Lernausgangslage), in der Jahrgangsstufe 3 die VERA-Tests und von Jahrgangsstufe 2-6 die ILeA-Testungen, bzw. die Westermann-Testungen. Alle Testungen dienen als Grundlage für die lernprozessbegleitenden Gespräche mit Ihnen und Ihren Kindern in aller Regel kurz vor Ende des ersten Schulhalbjahres.
Natürlich werden bei starken Auffälligkeiten auch vorher Elterngespräche geführt. Ebenfalls stehen Ihnen Lehrkräfte und Erzieherinnen natürlich auch zwischendurch für Gespräche zur Verfügung.
Mittagessen
Das Mittagessen ist für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei und wird durch die Firma Warnhoff zubereitet. Bitte melden Sie Ihr Kind unter folgendem Link an:
Projekttage
Das Datum und die Inhalte der Projekttage werden in der Gesamtkonferenz beschlossen.
An Projekttagen findet kein regulärer Unterricht statt! Die Betreuungszeit der Kinder ändert sich nicht.
Schulbücher
Ihr Kind bekommt durch die Lernmittelfreiheit für Berliner Grundschüler die Schulbücher von der Schule gestellt. Diese Bücher sind Schuleigentum und müssen am Ende des jeweiligen Schuljahres wieder abgegeben werden!
Bitte achten Sie deshalb gemeinsam mit Ihrem Kind auf einen sorgsamen Umgang!
Bei groben Beschädigungen oder Verlust muss Ersatz für das Buch geleistet werden. (Schulgesetz für Berlin § 50, Absatz 3)
Schulleitung
Schulleiterin: Frau Patricia Lalaounis-Ernst
Stellvertretende Schulleiterin: Frau Sarah Fröhlich
Leitung eFöB: Frau Susan Schachtschabel
Schulpflicht/-distanz/-versäumnisanzeige
Unter diesem Link finden Sie alle Informationen bezüglich der Schulpflicht, der Schuldistanz und der Schulversäumnisanzeige des Landes Berlin.
Schulsozialarbeit
Frau Wohllebe und Herr Kunze sind unsere Schulsozialarbeiter*innen an der Schule, die Ihnen über die Klassenleitungen, aber auch im Direktkontakt über das Sekretariat für Fragen zur Verfügung stehen.
Schwimmunterricht 3. Klassen
Der Schwimmunterricht für die 3. Klassen findet einmal pro Woche statt. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir bei einer evt. leichten Erkrankung Ihres Kindes am Tag des Schwimmunterrichts, aufgrund der Personalsituation, keine zusätzliche Betreuung gewährleisten können. Ist Ihr Kind gesund genug, um die Schule zu besuchen, nimmt es auch am Schwimm- oder auch am Sportunterricht teil.
Sekretariat
Frau Kusenack ist unsere Schulsekretärin, die Ihnen immer behilflich zur Seite steht. Auch bei Fragen zu Formularen etc. steht Ihnen Frau Kusenack zur Verfügung.
Sie erhalten im Sekretariat:
Schulweg
Wir bitten Sie, nach Möglichkeit Ihr Kind nicht mit dem Auto zur Schule zu bringen und Ihr Kind nur bis zum Schultor zu bringen und nicht ins Schulhaus reinzukommen. Ihr Kind sollte immer selbständiger werden und seinen Schulweg nach Möglichkeit spätestens bis zum Ende des ersten Schuljahres alleine bzw. mit anderen Kindern zurücklegen.
Sportunterricht
Wichtige Hinweise zum Sportunterricht entnehmen Sie dem Informationsblatt, das Ihnen durch die Klassenleitung ausgehändigt wird.
Unterrichtszeiten
Bitte schicken Sie Ihre Kinder pünktlich zwischen 7:30 und 7:45 Uhr zur Schule. Die Kinder benötigen Zeit, um „anzukommen“ und sich auf den Unterricht vorzubereiten.
Bitte verabschieden Sie Ihr Kind am Morgen vor dem Schultor (auch Klasse 1). Helfen Sie Ihrem Kind selbständig zu werden, im Schulalltag schaffen es die Kinder auch allein.
Außerdem möchten wir vermeiden, dass sich unnötig viele schulfremde Personen auf dem Schulgelände aufhalten.
Verlässliche Halbtagsgrundschule (VHG) mit ergänzender Förderung und Betreuung (eFöB)
Die Grundschule am Traveplatz ist eine verlässliche Halbtagsgrundschule. Das heißt, dass Ihr Kind, sofern Sie es wünschen, zwischen 7:30 Uhr und 13:30 Uhr zusätzlich zum Unterricht kostenlos an der Schule betreut wird.
Außerdem können Sie auch über diesen Zeitpunkt hinaus (von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr oder darüber hinaus noch bis maximal 18:00 Uhr) eine zusätzliche Betreuung beantragen. Entsprechende Anträge erhalten Sie im Sekretariat oder im Büro der koordinierenden Fachkraft. Diese zusätzlichen Betreuungsmodule sind ab der Jahrgangsstufe 4 kostenpflichtig.
Vertretungsunterricht
Wir sind bemüht, auch im Krankheitsfall einer Lehrkraft verbindlich Unterricht zu gewährleisten. Bitte entnehmen Sie unserem Vertretungskonzept eine ausführliche Beschreibung. Sehr gerne können Sie über das Sekretariat Einsicht in unser Vertretungskonzept nehmen.
Bei Fragen hierzu können Sie sich jederzeit an Ihre Klassenleitung wenden.
Zeugnisse
In der Schulanfangsphase (Saph Jahrgangsstufe 1-2) erhalten die Kinder nur zum Schuljahresende Zeugnisse. Die Zeugnisse orientieren sich an den zu erreichenden Kompetenzen und sind verbale und keine Ziffernzeugnisse. Nähere Informationen hierzu gibt es bei einer Elternversammlung.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3-6 erhalten zum Halbjahr und zum Schuljahresende Zeugnisse. In den Klassen 3 besteht die Möglichkeit, dass die Klassenelternversammlung in Abstimmung mit den Lehrkräften mehrheitlich beschließt, dass statt Noten weiterhin ein verbales Zeugnis erteilt wird. Ab der Jahrgangsstufe 4 werden dann ausschließlich Notenzeugnisse erteilt.
Am Zeugnistag vor den Sommerferien, endet der Unterricht nach der 3. Stunde, also um 10:45 Uhr.