Elternbrief 25.03.2021

Elternbrief 25.03.2021
25 März , 2021

Schulorganisation ab dem  29.03.2021

 Liebe Eltern der Grundschule am Traveplatz,

übermorgen starten wir in die Osterferien. In Abhängigkeit von der Infektionslage werden wir nach heutigem Kenntnisstand den Wechselunterricht ab dem 12.04.2021 wiederaufnehmen. Nach einer Evaluation des bisher durchgeführten Unterrichtsmodells durch das gesamte Kollegium der Grundschule am Traveplatz hat sich eine Mehrheit für eine Fortführung dieser Organisationsform ausgesprochen. Der Erlass für die Durchführung des Wechselunterrichtes durch die Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Sport gilt vorerst bis zum 23.04.2021.

Angaben zur Schulorganisation ab dem 26.04.2021 können frühestens in der zweiten

Aprilhälfte erfolgen.

Ab dem 29.03.2021  gilt: 

  • Es findet nur wie bisher eine Notbetreuung und kein Hortbetrieb statt.

Ab dem 12.04.2021  gilt: 

  • Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt.
  • Es findet nur wie bisher eine Notbetreuung und kein Hortbetrieb statt.
  • Der tägliche Unterricht findet für alle in festen halbierten Lerngruppen statt. Die Stundentafel wird dabei in zwei aufeinanderfolgenden Unterrichtswochen abgedeckt.
  • Es gelten die ursprünglichen Unterrichts- und Pausenzeiten des Schuljahres. Unterrichtsbeginn ist 7:55 Uhr. Die Klingel wird wieder in Betrieb genommen.
  • Die Klassenleiterinnen und Klassenleiter der Jahrgangsstufen 1-6 informieren die Schülerinnen und Schüler bezüglich der Gruppeneinteilung, des Unterrichtsbeginns und des Unterrichtsendes.
  • Die frühe Lerngruppe hat von der 1. – 3. Stunde Unterricht, die späte Lerngruppe von der – 5./6./7. Stunde (je nach Stundenplan). Es wurden viele Doppelstunden eingeplant, um häufigen Lehrerwechsel zu vermeiden.
  • Die Schule macht sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern Förder- und Unterstützungsangebote in kleinen Lerngruppen.
  • Der Schwimmunterricht in der Jahrgangsstufe 3 wird in festen halbierten Gruppen durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler müssen bis zum Beckenrand eine MundNasenbedeckung tragen und ebenfalls eine Ersatzmaske in einer wasserdichten Plastedose mitbringen. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler in einem 14tägigen Abstand schwimmen gehen. Zwischen den Schwimmwochen findet für die jeweilige andere Halbgruppe regulärer Unterricht statt.
  • Der Sportunterricht wird bevorzugt im Freien durchgeführt.
  • Auf dem Schulhof herrscht Maskenpflicht, da der Abstand von 1,5m in den Hofpausen nicht eingehalten werden kann.
  • Die einzelnen Klassenstufen nutzen bitte ausschließlich die ihnen bekannten Ein- und Ausgänge.
  • Den Schülerinnen und Schülern wird orientiert an der jetzigen Anmeldung ein warmes Mittagessen angeboten. Die Jahrgangsstufen 4-6, die in der ersten Schicht lernen, müssen nach Bedarf in einem festen Behältnis mit Deckel ihr Mittagessen mit nach Hause nehmen. Die Schwimmgruppen erhalten freitags Kaltverpflegung.

Nachmeldungen für die Einnahme des Mittagessens bzw. Abmeldungen sind bis Montag, den 12.04.2021 an die Dienstmail der Klassenleiterin bzw. des Klassenleiters möglich.

Allgemeine Informationen

Im Schulgesetz gab es folgende Ergänzungen.

Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung schulrechtlicher Regelungen im Rahmen der SARSCoV-2-Pandemie im Schuljahr 2020/2021 vom 04. März 2021 (GVBI. S. 256) wurde § 129a des Schulgesetzes um einen neuen Absatz 9 dahingehend ergänzt, dass Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I auf Antrag der Erziehungsberechtigten nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch die Jahrgangsstufe freiwillig wiederholen dürfen. Der Antrag ist schriftlich bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu stellen. Die Wiederholung nach Satz 1 wird nicht auf die Dauer der allgemeinen Schulpflicht und die nach § 59 Absatz 4 Satz 1 zulässige Anzahl an Wiederholungen und Rücktritten angerechnet.

Eine Ausnahme bilden die Jahrgänge 1 und 2. Hier ist eine Wiederholung erst am Ende der Schulanfangsphase möglich.

Für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ist keine Wiederholung der Jahrgangsstufe möglich, da gemäß §28 der Sonderpädagogikverordnung eine Zuordnung in fünf Stufen nach dem Lebensalter erfolgt.

Ein begründeter Antrag müsste bis zum 13.04.2021 bei der Schulleiterin eingehen.  Ich möchte Sie jedoch bereits im Vorfeld darauf aufmerksam machen, dass unsere Schule kaum räumliche und personelle Kapazitäten für Wiederholer hat.

Die Schulleitung, alle Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher wünschen nun allen schöne Ferien und erholsame Osterfeiertage.

Mit freundlichen Grüßen

Uta Wullenbäcker
Schulleiterin

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