Information über die Umsetzung der Elternkostenbefreiung

Information über die Umsetzung der Elternkostenbefreiung
27 April , 2021

 Information über die Umsetzung der Elternkostenbefreiung für die ergänzende Förderung und Betreuung für die Monate Januar 2021 bis April 2021 

Die ergänzende Förderung und Betreuung ist ab Jahrgangsstufe 3 elternkostenbeteiligungspflichtig. Nach § 6 Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) ist die Elternkostenbeteiligung abhängig davon, ob der Betreuungsbeginn vor oder ab dem 20. eines Monats liegt. In Abhängigkeit von dem Stichtag ist die volle Elternkostenbeteiligung durch die Eltern für den Monat zu entrichten oder aber kein Kostenbeitrag. 

Wird also bis einschließlich des 20. eines Monats die ergänzende Förderung und Betreuung angeboten, ist die Kostenbeteiligung erforderlich, wird sie erst danach angeboten entfällt die Kostenbeteiligung. 

Daraus ergibt sich, dass seit Januar 2021 keine Elternkostenbeteiligung erhoben wird. Da die Inanspruchnahme der ergänzenden Förderung und Betreuung bis voraussichtlich mindestens April 2021 nicht möglich sein wird, wird bis einschließlich April 2021 keine Elternkostenbeteiligung erhoben. 

Die Notbetreuung ist weiterhin eine Gemeinschaftsaufgabe der Schulen und keine ergänzende Förderung und Betreuung. Die Teilnahme des Kindes ist für die Eltern nicht kostenpflichtig. 

Information über die praktische Umsetzung für Eltern 

Die technische Umsetzung der Elternkostenbefreiung erfolgte nachholend im Februar 2021. Die Elternkostenbeiträge wurden im Datenverarbeitungssystem ISBJ auf „Null“ gesetzt. Eine Auszahlung der Elternkostenbeiträge an die Eltern ist nicht erforderlich, da nachholend ab dem Februar 2021 keine Elternkostenbeteiligung mehr eingezogen wird. Daueraufträge waren ggf. von den Eltern vorläufig zu beenden. 

Auf der Grundlage des derzeitig angeordneten Notbetriebs der Schulen bis einschließlich 20. April 2021, werden die Elternkostenbeiträge bis einschließlich Mai 2021 nicht erhoben. Die Elternkostenbeiträge werden zwar für die Monate Januar 2021 bis April 2021 erlassen, umgesetzt wird der Wegfall jedoch für die Monate Februar 2021 bis Mai 2021. 

Die Zahlung der Elternkostenbeiträge konnte im Datenverarbeitungssystem ISBJ im Januar 2021 nicht mehr gestoppt werden. Der einmonatige nachholende Wegfall der Elternkostenbeteiligung ergibt sich aus der erfolgten Zahlung der Elternkostenbeiträge im Januar 2021. Der Elternkostenbeitrag entfällt demnach auch noch im ersten Monat, nachdem das Angebot der ergänzenden Förderung und 

Betreuung wieder gemacht wird. Grund hierfür ist die Tatsache, dass im Januar 2021 die ergänzende Förderung und Betreuung zwar nicht mehr angeboten wurde und demnach auch kein Elternkostenbeitrag erhoben wurde, jedoch der Einzug der Elternkostenbeteiligung technisch nicht mehr gestoppt werden konnte. 

Eltern, die einen Betreuungsvertrag mit einem Träger der freien Jugendhilfe oder einer Schule in freier Trägerschaft haben, können sich über davon abweichende Verfahren bei ihrem Vertragspartner erkundigen. In Einzelfällen könnte ein Träger beispielsweise die Januarrate den Eltern bereits zurückbezahlt haben, dann bezahlen die Eltern die Kostenbeteiligung wieder in dem Monat, in dem die eFöB bis zum 30. des Monats angeboten wird. 

Information über die praktische Umsetzung für Träger der freien Jugendhilfe und Träger von Schulen in freier Trägerschaft 

Die Kostenerstattung für die Angebote der ergänzenden Förderung und Betreuung erfolgt auf der Grundlage der Schulrahmenvereinbarung und der freien Schulrahmenvereinbarung. Regelhaft wird die Kostenerstattung für die gebuchten Module um die durch das Jugendamt festgesetzte Elternkostenbeteiligung reduziert. Die Elternkostenbeteiligung erhebt der Träger des Ganztagsangebots direkt von den Eltern. Wird die Elternkostenbeteiligung nicht erhoben, erfolgt die Kostenerstattung ohne Abzug der Elternkostenbeteiligung vollständig nach dem gültigen Kostenblatt. 

Im ISBJ wird die Modulfinanzierung seit dem 01.02.2021 nicht mehr um die Elternkostenbeteiligung reduziert, da diese nicht erhoben wird. Das Verfahren folgt dem oben beschriebenen Verfahren der Elternkostenbeteiligung, wonach derzeit erstmalig im Juni wieder Elternkostenbeiträge erhoben werden und die Modulfinanzierung um den Elternkostenbeitrag reduziert wird. 

 

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