Informationen zur Selbsttestung

Informationen zur Selbsttestung
15 April , 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

liebe Eltern der Grundschule am Traveplatz,

  1. Ab Montag, den 19.04.2021 besteht auf Anweisung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für alle Schüler*innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen die Pflicht zur Durchführung eines Selbsttests in der Schule.
  2. Die Schüler*innen der ersten Gruppe sollen sich jeweils Montag und Donnerstag in der 1. Stunde, die der zweiten Gruppe jeweils Montag und Donnerstag in der 4. Stunde testen.
  3. Am Montag, den 19.04.2021 müssen die Eltern dafür Sorge tragen, dass alle Schüler*innen die verbleibenden acht Selbsttests mit in die Schule bringen. Es sollten in dieser Woche maximal zwei Selbsttests verwendet worden sein. Das Testmaterial verbleibt ab Montag, den 19.04.2021 in der Schule.
  4. Wer ab Montag ohne Test in die Schule kommt, muss leider von den Eltern wieder abgeholt werden, da die Testung jeweils nur in der 1. Stunde erfolgt und darf auch bis zum Zeitpunkt der nächsten Testung am Donnerstag nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
  5. Die Schüler*innen können alternativ ein aktuelles Testergebnis einer offiziellen Teststelle vorlegen.
  6. Die Selbsttests werden vom pädagogischen Personal nur beaufsichtigt und nicht durchgeführt.
  7. Schüler*innen, die den Selbsttest in der Schule nicht durchführen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und werden im Distanzunterricht beschult.
  8. Sie haben letztmalig am Freitag, den 16.04.2021 die Möglichkeit die Selbsttests in der Zeit von 8:00 Uhr – 10:00 Uhr in der Schule abzuholen.

 

Bei Rückfragen können Sie jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Uta Wullenbäcker Schulleiterin

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