Informationen zur Testpflicht

Informationen zur Testpflicht
13 April , 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

liebe Eltern der Grundschule am Traveplatz,

die Schüler*innen der halbierten Klassen 1-6, welche im Präsenzunterricht beschult werden, sollen nach Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zweimal wöchentlich getestet werden. Diese freiwillige Testung ist in der aktuellen Woche zu Hause durch die Erziehungsberechtigten durchzuführen. Aus diesem Grund werden den selbigen gegen Unterschrift die Tests sowie eine Eigenerklärung ausgehändigt. Diese Eigenerklärung ist nach erfolgter Testung des / der Schülers/in  den Klassenleitern*innen vorzuzeigen.  Bei einem positiven Testergebnis ist zwingend die Schule zu benachrichtigen und ein Termin zur PCR-Nachtestung durch die Erziehungsberechtigten zu veranlassen.

Da die vor den Osterferien gelieferten Selbsttests der Firma Siemens in 20-er Päckchen abgepackt sind und eine Flasche Pufferlösung für 10 Tests vorgesehen ist, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als Ihnen 10 Tests mit nach Hause zu geben.

Bitte bewahren Sie die übrig gebliebenen acht Tests samt restlicher Pufferlösung auf.

Es kann sein, dass Ihre Kinder diese in der kommenden Woche wieder zur Testung in die Schule mitbringen müssen. Ursprünglich war vorgesehen, dass jedes Kind 10 Tests der Firma Siemens zur Selbsttestung für einen Zeitraum von fünf Wochen mit nach Hause bekommt.

Wir bitten Sie, die Tests samt Pufferlösung hygienisch in verschließbaren Plastikbeuteln aufzubewahren und gegebenenfalls nach Aufforderung durch die Klassenleiter*innen mit in die Schule zu bringen.

Anleitungen zur Testdurchführung finden Sie unter www.einfachtesten.de. Die Selbsttests der Firma Roche, in welchen die Pufferlösung bereits enthalten ist, konnten uns Stand heute mit Beginn der Testpflicht 19.04.2021 seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht zugesichert werden.

Ab dem 19. 04. 2021 gilt dann, dass bis zu zweimal wöchentlich verpflichtend Testungen durchgeführt werden.  Alternativ kann auch ein aktuelles Ergebnis einer öffentlichen Teststelle vorgelegt werden.

Da wir noch auf genaue Ausführungsvorschriften seitens der Senatsverwaltung warten, können wir zum detaillierten Ablauf der Schülertestung ab 19.04.2021 noch keine Auskunft

geben, werden Sie jedoch zeitnah informieren, sobald wir diesbezüglich genauere Informationen haben.

Aus logistischen Gründen bitten wir Sie bei Bedarf die Tests zu folgenden Terminen im Hort abzuholen:

  1. Dienstag, den 13.04.2021 – 08:00 Uhr – 10:00 Uhr
  2. Dienstag, den 13.04.2021 – 12:00 Uhr – 14:00 Uhr
  3. Mittwoch, den 14.04.2021 – 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

 

Mit freundlichen Grüßen

Uta Wullenbäcker
Schulleiterin

 

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