Informationsbrief

Informationsbrief
28 Mai , 2021

Liebe Eltern der Grundschule am Traveplatz,

Ihnen folgende Informationen zur Kenntnis:

  1. Die Zeugnisausgabe für die Jahrgangsstufe 6 findet im jeweiligen Klassenverband am Montag, den 21.06.2021 statt. Die entsprechende Uhrzeit und Informationen zur formellen Abwicklung erhalten Sie von den Klassenleitern. Am Dienstag, den 22.06.2021 und am Mittwoch, den 23.06.2021 ist der Schulbesuch auch für diese Jahrgangsstufe verpflichtend.
  2. Die Zeugnisausgabe für die Jahrgangsstufen 1 – 5 wird in den entsprechenden Halbgruppen (Gruppe A oder Gruppe B) am 23.06.2021 durchgeführt. Nähere Informationen erhalten Sie dazu von den zuständigen Klassenleitern.
  3. Nach dem jetzigen Kenntnisstand lernen wir bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 im Wechselmodell.
  4. Da die Inzidenz weiter rückläufig ist, findet ab dem 01.06.2021 eine erweiterte Notbetreuung statt. Anspruch haben nur Kinder mit einem Betreuungsvertrag, deren Eltern glaubhaft machen können, dass beruflich bedingt eine Notbetreuung erforderlich ist. Die Systemrelevanz als Kriterium entfällt. Eltern, deren Kinder bis zu diesem Zeitpunkt die Notbetreuung besucht haben, über keinen Hortvertrag verfügen und die erweiterte Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, müssen umgehend einen Antrag beim Jugendamt stellen.
  5. Mit Beginn der Sommerferien endet die Notbetreuung. Für alle Kinder mit einem Betreuungsvertrag wird nach Bedarf eine Ferienbetreuung angeboten. Der Hort macht wie gewohnt eine Abfrage. Der Abgabetermin für die Ferienanmeldung ist der 11.06.2021. In der Ferienbetreuung müssen sich die Kinder wie bisher zweimal in der Woche unter Aufsicht der Erzieherinnen und Erzieher selbst testen.
  6. Die Elternkostenbeteiligung für die ergänzende Förderung und Betreuung wird ab dem 01.07.2021 erhoben. Da die Aussetzung für den Monat Januar erst im Monat Februar umgesetzt wurde, muss die erste Bezahlung erst im Monat August erfolgen.
  7. Gestern am Spätnachmittag (27.05.2020) ging eine Information zur Durchführung der Sommerschule für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Bildung und Teilhabe haben, ein. Diese Eltern können bei Bedarf ihre Kinder (Jahrgangsstufen 1-3) bis Dienstag 8.00 Uhr schriftlich verbindlich unter Angabe ihrer Telefonnummer und e – mail Adresse  im Sekretariat anmelden. Ob es dann Kapazitäten gibt, wird der die Sommerschule durchführende und betreuende  Träger entscheiden.
  8. Schüler, die an turnusmäßig geplanten Testtagen nicht in der Schule anwesend sind, müssen sich am ersten Tag ihrer Anwesenheit in der Schule unter Aufsicht testen. In diesen seltenen Einzelfällen soll sich der Schüler/die Schülerin nach Betreten des Schulhauses bei der Schulleitung oder bei der koordinierenden Erzieherin melden.
  9. Alle bisher geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sind weiterhin einzuhalten.
  10. Ihnen zur Information: Nach der aktuellen Fassung der Infektionsschutzverordnung vom 27.04.2021 (Paragraph 6c) entfällt für folgende Personen die Pflicht zur Testung und zum Vorlegen eines negativen Testergebnisses:
  11. mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff vollständig geimpfte Personen, das Datum der Zweitimpfung muss 14 Tage zurückliegen.
  12. genesene Personen, deren positives Testergebnis mehr als 6 Monate zurückliegt und die mindestens eine Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten haben.
  13. genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate altes positives Testergebnis nachweisen können.

Ich wünsche allen ein erholsames Wochenende.

Uta Wullenbäcker
Schulleiterin

 

Elternbrief-28.05.2021.pdf (364 Downloads )