Test-to-Stay in den Schulen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

Test-to-Stay in den Schulen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
1 März , 2022

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen das Vorgehen bei einem Corona-Fall in der Schule erläutern.
Die Berliner Gesundheitsämter haben sich nach Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 24. Januar 2022 darauf verständigt, in den Berliner Schulen die sogenannte Test-to-Stay-Strategie einzuführen.

Wieso wurde die Test-to-Stay-Strategie eingeführt?

Der Test-to-Stay-Ansatz berücksichtigt, dass die Omikron-Variante des Corona-Virus derzeit in Deutschland dominiert und insgesamt weniger ausgeprägte Gesundheitsrisiken mit sich bringt, als andere Virusvarianten zuvor. Dies gilt sowohl für Kinder, als auch für Erwachsene. Zweifach Geimpfte und vor allem dreifach Geimpfte (vollständig geimpft + Auffrischimpfung) haben einen guten Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf. Hinzu kommt das regelmäßige Testen in den Schulen, so dass Infektionen im Rahmen des Schulbesuchs rasch entdeckt werden können. Auch wenn Omikron leichter übertragen wird und sich dadurch auch Personen mit Auffrischungsimpfung mit dieser speziellen Variante infizieren können, verläuft die Mehrzahl der Infektionen mit Erkrankungszeichen eher mild und die Betroffenen müssen seltener im Krankenhaus behandelt werden. Es gibt auch Hinweise, dass die Corona-Impfung vor Long-Covid schützt.
Bei Kindern zeigt sich generell, dass sie etwas weniger empfänglich für Infektionen mit dem Coronavirus sind als Erwachsene. Außerdem gibt es bei gesunden Kindern nur sehr selten schwere Krankheitsverläufe. Viele bleiben symptomlos oder haben nur eines der typischen Symptome, wie z.B. Husten, Fieber, Halsschmerzen oder Schnupfen.

Durch Test-to-Stay ist es nun möglich, dass Kinder, die in der Schule einen engen Kontakt zu einem Corona-Fall hatten, weiterhin in die Schule gehen können.

Fahrverbindungen:
U-Bahn: Südstern (U7)
Bus: Urbanstr./Körtestr. (M41)  rollstuhlgerechter Zugang über den Seiteneingang zum Flachbau

  1. Ihr Kind hatte Kontakt zu einer infizierten Person innerhalb der Schule

Wenn Ihr Kind in der Schule einen engen Kontakt zu einer infizierten Person hatte bzw. es einen Corona-Fall in dessen Lerngruppe gab, kann es die Schule weiterhin besuchen.
Voraussetzungen hierfür: Ihr Kind hat keine Covid-19 typischen Symptome[1]. Die betroffene Lerngruppe wird an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen mittels der von der Senatsverwaltung zur Verfügung gestellten Antigen-Schnelltests getestet.
Wenn ein Wochenende oder Schulferien auf den Kontakt zu einer infizierten Person folgt, empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind weiterhin an den schulfreien Tagen durch einen Selbsttest zu Hause oder in einem Bürgertestzentrum zu testen und von gefährdeten Personengruppen fernzuhalten.
Darüber hinaus empfehlen wir die Teilnahme am Test-to-Stay-Ansatz auch wenn Ihr Kind kürzlich genesen ist oder bereits geimpft wurde.

  1. Vorgehen bei Auftreten von Erkältungssymptomen bei Ihrem Kind

Bei Auftreten von Covid-19 typischen Symptomen/Erkältungssymptomen soll Ihr Kind zu Hause bleiben. Die Symptomatik soll mindestens mittels eines Antigen-Schnelltests abgeklärt werden, besser noch in einer ärztlichen Praxis mittels PCR-Testung. Wenn der Antigen-Schnelltest oder PCR-Test negativ war und sich die akute Symptomatik gebessert hat, kann Ihr Kind wieder in die Schule gehen.

  1. Ihr Kind hatte Kontakt zu einem Corona-Fall in der Familie / im privaten Umfeld

In diesem Fall muss Ihr Kind eine 5-tägige Quarantäne zu Hause einhalten, weil das Risiko sehr hoch ist, dass Ihr Kind sich mit Corona infiziert. Beginn der Quarantäne ist der Tag des Symptombeginns des infizierten Haushaltsmitgliedes oder der Tag des positiven PCR-Befundes (= Tag 0). Es wird empfohlen während der Quarantäne, auch bei Symptomfreiheit, mindestens eine Testung mittels Antigen-Schnelltest oder PCR-Test durchzuführen. Wenn das Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg für Sie zuständig ist, erhalten Sie auf Anfrage eine QuarantäneBescheinigung für Ihr Kind.

Beendigung der 5-tägigen häuslichen Quarantäne:

Die Quarantäne kann ab Tag 5 mit einem negativen Antigen-Schnelltest beendet werden, sofern Ihr Kind anschließend in der Schule weiterhin seriell getestet wird. Der Schnelltest zur Beendigung der Quarantäne muss in einem Bürgertestzentrum durchgeführt werden. Bei Vorliegen von Covid19 typischen Symptomen/ Erkältungssymptomen sollte Ihr Kind weiterhin zu Hause bleiben, bis die akute Symptomatik verschwunden ist. Ein Schulbesuch ist wieder möglich mit Vorlage eines negativen Befundes einer Testung mittels Antigen-Schnelltest oder PCR-Test.

             

Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne: 

  • Wenn Ihr Kind zweifach geimpft wurde und die 2. Impfung vor über 14 Tagen durchgeführt wurde, muss Ihr Kind keine Quarantäne einhalten.
  • Wenn Ihr Kind nicht gegen Corona geimpft wurde und in den letzten drei Monaten an Covid-19 erkrankt ist (mit PCR-Test bestätigt), muss es keine Quarantäne einhalten.
  • Wenn Ihr Kind bereits gegen Corona geimpft wurde und in den letzten sechs Monaten an Covid-19 erkrankt ist (mit PCR-Test bestätigt), muss es keine Quarantäne einhalten.
  • Wenn es keine Empfehlung der STIKO für eine Auffrischungsimpfung gibt

 

  1. Ihr Kind wird positiv getestet mittels Schnelltest oder PCR

Wenn Ihr Kind im Rahmen der Testungen in der Schule oder zu Hause positiv getestet wurde, muss sich Ihr Kind für die Dauer von 10 Tagen isolieren, beginnend ab dem Tag des positiven AntigenSchnelltests (=Tag 0) oder ab Tag des Symptombeginns (=Tag 0). Wenn der Test in der Schule durchgeführt wurde, erhält Ihr Kind von der Schule eine Bestätigung des positiven AntigenSchnelltestergebnisses.

Hinweis: Für die Ausstellung einer Isolationsbescheinigung vom Gesundheitsamt ist ein positiver PCR-Befund notwendig. Wenn eine Bescheinigung benötigt wird, wird empfohlen eine PCRTestung in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis durchführen zu lassen.

Die Quarantäne kann am 7. Tag mit einem negativen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden. Der Test muss in einer zertifizierten Teststelle, z.B. in einem Bürgertestzentrum, durchgeführt werden. Ihr Kind muss am 7. Tag seit mindestens 48 Stunden frei sein von Covid-19 typischen/Erkältungssymptomen.
Der Schulbesuch ist dann wieder möglich mit der Vorlage des Befundes der negativen Testung mittels Antigen-Schnelltest (oder PCR-Test).
Geschwisterkinder sind in diesem Fall Kontaktpersonen und müssen eine 5-tägige häusliche Quarantäne einhalten (siehe Punkt 3).
Wenn nach einem positiven Antigen-Schnelltest die PCR-Testung negativ ist, ist die häusliche Isolation beendet. Ihr Kind kann wieder in die Schule gehen, vorausgesetzt es liegen keine Covid19 typischen Symptome vor.
Bitte informieren Sie die Klassenleitung bzw. Schulleitung, falls Ihr Kind positiv getestet wurde!

Bei Fragen und für Mitteilungen an das Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg melden Sie sich bitte in der Corona-Hotline 030 90298-8000 (Mo – Fr  9.00 – 11.00 und 11.30 – 17.00 Uhr |  Sa 10.00 – 14.00 Uhr) oder jederzeit über das CoronaKontaktformular auf unserer Internetseite.

 

Mit freundlichen Grüßen
Das Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
(Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig, da elektronisch erstellt.)

Weiterführende Informationen:

Rechtliche Grundlage

Vierte SARSCoV2Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Testmöglichkeiten in Berlin https://www.direkttesten.berlin/ https://www.berlin.de/corona/testzentren/  https://www.kvberlin.de/fuerpatienten/corona/covid19praxen

Hintergrundinformationen zum Corona-Virus und der Omikron-Variante

RKI: Epidemiologischer Steckbrief zu SARSCoV2 und COVID19

RKI: Weiterführende Informationsquellen zu den jeweiligen Steckbriefkapiteln, auch mit Blick auf die aktuell vorherrschende OmikronVariante

RKI: Wöchentlicher Lagebericht zur CoronaPandemie (24.02.2022)

[1] Covid-19 typische Symptome sind meistens Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen und Fieber. Des Weiteren sind auch Geruchs- und Geschmacksverlust, Atemnot, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Konjunktivitis, Hautausschlag, Lymphknotenschwellung, Apathie und Somnolenz möglich.

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